Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Made with Xara Allgemeine Information zu Zusatzleistungen Unser Gesundheitssystem befindet sich im Umbruch. Wir müssen gemeinsam lernen und akzeptieren, dass nur medizinisch notwendige Leistunge zu Lasten der Solidargemeinschaft erwartet und erbracht werden.   Eine notwendige Untersuchung und Behandlung ist für Sie jederzeit - ohne Zuzahlung - sichergestellt. An den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hat sich nicht geändert. Die Krebsvorsorge beinhaltet einen knappen, aber im allgemeinen ausreichenden Leistungskatalog. Dieser ist im Sozialgesetztbuch V § 12 festgeschrieben und erfüllt die dort geforderten Bedingungen , nämlich die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen des Notwendigen nicht überschreiten. Es ist aber möglich, dass Sie von uns Leistungen wünschen, die über das unbedingt Notwendige hinausgehen und eine Optimierung Ihrer medizinischen Versorgung anstreben. Die Früherkennung von Erkrankungen der Eierstöcke, der Brust, der Blase und der Gebärmutterschleimhaut wird durch eine Ultraschalluntersuchung wesentlich verbessert. Diese Untersuchungstechnik hat der Gesetzgeber nicht in dieVorsorgeuntersuchung eingebunden. Diese Ultraschalluntersuchung, ebenso wie weitere nachfolgend aufgeführ- ten Untersuchungen können wir Ihnen als sinnvoll Ergänzung empfehlen. Gleiches gilt für die Schwangerschaft. Wir haben großes Verständnis für den Wunsch vieler Eltern, neben den in der gesetzlichen Schwangerenvorsorge vorgesehenen und im Mutterpass aufgeführten Untersuchungen weitere Ultra- schalluntersuchungen durchführen zu lassen um über die bildliche dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes und ectl. durch zusätzliche Kontrollen auf Infektionsgefärdung eine zusätzliche Beruhigung zu erhalten. Wir nennen solche Leistungen “Individuelle Gesundheitsleistungen”, kurz IGEL Leistungen. Diese IGEL-Leistungen werden in der Praxis erbracht und werden von den Krankenkassen nicht erstattet.   Wünschen Sie diese IGEL-Leistungen, muss vor der Untersuchung bzw. der Behandlung ein privater Behandlungsvertrag schriftlich fixiert werden.  Dres. med. Manfred und Sven Eckert