Fehlbildungssonographie und fetale Echokardiographie
Der Organ-Ultraschall ist eine ergänzende Untersuchungsmaßnahme, wenn Auffälligkeiten bei anderen Untersuchungen aufgetreten sind. Werden
Fehlbildungen oder eine Erkrankung festgestellt, können auf diese Weise frühzeitig Maßnahmen für den weiteren Schwangerschaftsverlauf und
die Geburt ergriffen werden.
Allerdings wird ein Organ-Ultraschall nur in bestimmten Fällen durchgeführt:
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bei Auffälligkeiten in den Vorsorge-Untersuchungen
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bei Erbkrankheiten der Eltern oder anderer Familienmitglieder
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bei einer Erkrankung der Mutter, die die Entwicklung des Kindes negativ beeinflusst
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bei einer medizinischen Behandlung der Mutter während der Schwangerschaft (z.B. Medikamenteneinnahme,
Röntgen, Strahlen- oder Chemotherapie)
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bei Eltern, die bereits ein krankes oder von einer Fehlbildung betroffenes Kind haben
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bei Problemen in einer frühen Phase der Schwangerschaft
Die Untersuchung dauert etwa 30 bis 40 min. Beurteilt werden Aussehen und Funktion aller sichtbaren Organe des Fötus’ und andere Merkmale wie Wachstum,
Fruchtwassermenge, Blutfluss in der Nabelschnur, Lage und Aussehen des Mutterkuchens (Plazenta) sowie dessen Durchblutung.
Allerdings kann eine Ultraschall-Untersuchung nicht alle körperlichen und chromosomalen Fehler oder andere Krankheiten entdecken, zumal die
Untersuchungsbedingungen durch die ungünstige Lage des Kindes oder einer zu starken Bauchdecke der Mutter erschwert sein können.
Meinen Aufklärungsbogen zum Herunterlagen finden Sie hier:
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Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Dres. med. Manfred und Sven Eckert