Zusätzliche Leistungsangebote :

Unser Gesundheitssystem befindet sich im Umbruch. Wir müssen gemeinsam lernen und akzeptieren, dass nur medizinisch notwendige Leistungen zu Lasten der Solidargemein-schaft erwartet und erbracht werden können.

Eine notwendige Untersuchung und Behandlung ist für Sie jederzeit – ohne Zuzahlung – sichergestellt. An den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hat sich nichts geändert. Die Krebsvorsorge beinhaltet einen knappen, aber im allgemeinen ausreichenden Leistungskatalog. Dieser ist im Sozialgesetzbuch V § 12 festgeschrieben und erfüllt die dort geforderten Bedingungen, nämlich die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Es ist aber möglich, dass Sie von uns Leistungen wünschen, die über das unbedingt Notwendige hinausgehen und eine Optimierung  Ihrer  medizinischen Versorgung anstreben.
Die Früherkennung von Erkrankungen der Eierstöcke, der Brust, der Blase und der Gebärmutterschleimhaut wird durch eine Ultraschalluntersuchung wesentlich verbessert. Diese Untersuchungstechnik hat der Gesetzgeber nicht in die Vorsorgeuntersuchung eingebunden.
Diese Ultraschalluntersuchung, ebenso wie weitere nachfolgend aufgeführten Untersuchungen können wir Ihnen als sinnvolle Ergänzung empfehlen.

Gleiches gilt für die Schwangerschaft. 
Wir haben großes Verständnis für den Wunsch vieler Eltern, neben den in der gesetzlichen Schwangerenvorsorge vorgesehenen und im Mutterpaß aufgeführten Untersuchungen weitere Ultraschalluntersuchungen durchführen zu lassen um über die bildliche Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufs und evtl. durch zusätzliche Kontrollen auf Infektionsgefährdung  eine zusätzliche Beruhigung zu erhalten.

Wir nennen solche Leistungen „ Individuelle Gesundheitsleistungen“, kurz   I G E L Leistungen. 
Diese „Individuellen Gesundheitsleistungen„ werden in dieser Praxis erbracht. 
Eine Erstattung der Kosten durch die  Krankenkassen ist  leider  n i c h t möglich, bei  den 
I G E L Leistungen handelt es sich um  Z u s a t z - bzw. W u n s c h - leistungen.
Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, neben der notwendigen, ausreichenden Leistung zu Lasten Ihrer Krankenkasse die zusätzliche, optimale „ individuelle“ Gesundheitsleistung    zu wählen.
Diese kann  jedoch nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden.
Die Rechnung für diese ärztlichen Leistungen wird nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte  kurz - G O Ä   - erstellt.

Wünschen sie diese  I G E L   Leistungen, muss  v o r  der Untersuchung bzw. der Behandlung dieser private Behandlungsvertrag schriftlich fixiert werden.

Folgende Leistungen bieten wir in diesem Rahmen an : 

Zusatzleistungen 
 

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