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Zusätzliche Leistungsangebote
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Unser Gesundheitssystem befindet
sich im Umbruch. Wir müssen gemeinsam lernen und akzeptieren, dass
nur medizinisch notwendige Leistungen zu Lasten der Solidargemein-schaft
erwartet und erbracht werden können.
Eine notwendige Untersuchung
und Behandlung ist für Sie jederzeit – ohne Zuzahlung – sichergestellt.
An den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hat sich nichts geändert.
Die Krebsvorsorge beinhaltet einen knappen, aber im allgemeinen ausreichenden
Leistungskatalog. Dieser ist im Sozialgesetzbuch V § 12 festgeschrieben
und erfüllt die dort geforderten Bedingungen, nämlich die Leistungen
müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein,
sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Es ist aber möglich,
dass Sie von uns Leistungen wünschen, die über das unbedingt
Notwendige hinausgehen und eine Optimierung Ihrer medizinischen
Versorgung anstreben.
Die Früherkennung von
Erkrankungen der Eierstöcke, der Brust, der Blase und der Gebärmutterschleimhaut
wird durch eine Ultraschalluntersuchung wesentlich verbessert. Diese Untersuchungstechnik
hat der Gesetzgeber nicht in die Vorsorgeuntersuchung eingebunden.
Diese Ultraschalluntersuchung,
ebenso wie weitere nachfolgend aufgeführten Untersuchungen können
wir Ihnen als sinnvolle Ergänzung empfehlen.
Gleiches gilt für die
Schwangerschaft.
Wir haben großes Verständnis
für den Wunsch vieler Eltern, neben den in der gesetzlichen Schwangerenvorsorge
vorgesehenen und im Mutterpaß aufgeführten Untersuchungen weitere
Ultraschalluntersuchungen durchführen zu lassen um über die bildliche
Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufs und evtl. durch zusätzliche
Kontrollen auf Infektionsgefährdung eine zusätzliche Beruhigung
zu erhalten.
Wir nennen solche Leistungen
„ Individuelle Gesundheitsleistungen“, kurz I G E L Leistungen.
Diese „Individuellen Gesundheitsleistungen„
werden in dieser Praxis erbracht.
Eine Erstattung der Kosten
durch die Krankenkassen ist leider n i c h t möglich,
bei den
I G E L Leistungen handelt
es sich um Z u s a t z - bzw. W u n s c h - leistungen.
Das heißt, Sie haben
die Möglichkeit, neben der notwendigen, ausreichenden Leistung zu
Lasten Ihrer Krankenkasse die zusätzliche, optimale „ individuelle“
Gesundheitsleistung zu wählen.
Diese kann jedoch
nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden.
Die Rechnung für diese
ärztlichen Leistungen wird nach der amtlichen Gebührenordnung
für Ärzte kurz - G O Ä - erstellt.
Wünschen sie diese
I G E L Leistungen, muss v o r der Untersuchung
bzw. der Behandlung dieser private Behandlungsvertrag schriftlich fixiert
werden.
Folgende Leistungen bieten
wir in diesem Rahmen an :
Zusatzleistungen
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